Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
Anbieter: Chiara Wehrhahn – dachzelt2go, Schulstraße 105, 27726 Worpswede
E-Mail: moin@dachzelt2go.de
Hinweis nach § 19 UStG: Kleinunternehmerregelung – es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Dachzelte und Zubehör zwischen dachzelt2go (nachfolgend „Anbieter“) und der Kundschaft.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kundschaft werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
2. Mietgegenstand & Nutzung
2.1 Mietsache ist das im Mietvertrag bzw. in der Buchungsbestätigung bezeichnete Dachzelt nebst dem dort aufgeführten Zubehör.
2.2 Die Nutzung ist für Camping- und Reisezwecke gestattet. Eine gewerbliche Weitervermietung oder Überlassung an Dritte gegen Entgelt ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform nicht gestattet.
2.3 Festivals und Großveranstaltungen: Die Nutzung auf Musikfestivals und ähnlichen Großveranstaltungen ist ausdrücklich erlaubt, sofern die Mietsache pfleglich behandelt wird. Die Kundschaft haftet für Schäden, die im Festivalumfeld – auch durch Dritte – entstehen, soweit sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zum Schutz und zur Sicherung der Mietsache verletzt hat. Die Kundschaft ist insbesondere verpflichtet, die Mietsache bei Abwesenheit nach Möglichkeit zu verschließen und gegen Zugriff Dritter zu sichern.
3. Vertragsschluss & Mietdauer
3.1 Die Darstellung der Mietangebote auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Buchung.
3.2 Mit Absenden der Buchungsanfrage gibt die Kundschaft ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Anbieters in Textform (E-Mail) zustande.
3.3 Mietdauer: Die Mietdauer wird in Miettagen berechnet. Als Miettage zählen der Tag der Übergabe, der Tag der Rückgabe sowie alle dazwischenliegenden Tage. Eine Anmietung von Freitag bis Sonntag umfasst danach drei Miettage. Die Mindestmietdauer beträgt 3 Miettage, die Höchstmietdauer 60 Miettage.
3.4 Die Mietsache bleibt Eigentum des Anbieters. Die Kundschaft ist nicht berechtigt, über die Mietsache zu verfügen, sie zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Mietsache (z. B. Pfändung) ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
4. Preise, Zahlung, Kaution & Reinigung
4.1 Mietpreis: Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Endpreise; Umsatzsteuer wird gemäß § 19 UStG nicht ausgewiesen. Der Mietpreis wird je Miettag berechnet. Der Preis je Miettag richtet sich nach der Gesamtzahl der gebuchten Miettage: Die dadurch erreichte Preisstufe gilt einheitlich für alle Miettage der Buchung, auch für die ersten. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag, der im Buchungsformular vor dem Absenden der Buchung angezeigt wird.
4.2 Kaution: Vor Übergabe der Mietsache ist eine Kaution in Höhe von 350,00 € zu hinterlegen. Die Zahlung erfolgt wahlweise in bar am Tag der Abholung vor Ort oder vorab per PayPal. Ohne Hinterlegung der Kaution erfolgt keine Aushändigung der Mietsache.
4.3 Rückzahlung der Kaution: Die Kaution wird nach Rückgabe und Prüfung der Mietsache spätestens innerhalb von 48 Stunden zurückerstattet. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Sachverhalt – etwa eine Beschädigung oder ein möglicher Versicherungsfall – noch geprüft werden muss; in diesem Fall wird die Kundschaft unverzüglich über die Verzögerung und deren Grund informiert. Der Anbieter ist berechtigt, berechtigte Gegenforderungen (z. B. Reinigungspauschale, Schadensersatz, Verzugsforderungen) mit der Kaution zu verrechnen. Eine Einbehaltung ist der Kundschaft in Textform unter Angabe des Grundes und der Höhe mitzuteilen.
4.4 Service- und Reinigungspauschale: Jede Buchung enthält eine Service- und Reinigungspauschale zum Festpreis von 49,00 €. Sie wird mit der Buchung fällig und ist im angezeigten Gesamtbetrag enthalten. Sie deckt die Montage und die Demontage des Dachzelts auf dem Fahrzeug der Kundschaft, die Einweisung in Aufbau und Bedienung sowie die Reinigung, das Trocknen und die Prüfung der Mietsache nach der Rückgabe ab. Eine eigene Reinigung schuldet die Kundschaft nicht; die Mietsache ist im üblichen Gebrauchszustand zurückzugeben. Feuchtigkeit durch Regen oder Tau ist üblicher Gebrauchszustand. Wird die Mietsache in grob verschmutztem, stark geruchsbelastetem oder schimmelbefallenem Zustand zurückgegeben, ist der Anbieter berechtigt, den darüber hinausgehenden Reinigungs- oder Instandsetzungsaufwand nach tatsächlichem Aufwand zu berechnen und gemäß Ziffer 4.3 mit der Kaution zu verrechnen. Die Kundschaft wird darüber vor der Abrechnung in Textform unter Angabe von Grund und Höhe informiert.
4.5 Der Kundschaft bleibt hinsichtlich des nach Ziffer 4.4 berechneten Mehraufwands ausdrücklich der Nachweis unbenommen, dass ein solcher Aufwand überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Forderung entsprechend.
5. Übergabe, Montage & Rückgabe
5.1 Ort: Übergabe und Rückgabe erfolgen, sofern nicht abweichend vereinbart, in der Schulstraße 105, 27726 Worpswede.
5.2 Zustandsprotokoll: Bei Übergabe und Rückgabe wird der Zustand der Mietsache gemeinsam dokumentiert. Beanstandungen sind bei Übergabe unverzüglich anzuzeigen.
5.3 Montage: Der Anbieter übernimmt den gesamten Montageprozess des Dachzeltes. Die Kundschaft hat dafür Sorge zu tragen, dass der Dachträger vor der Montage des Dachzeltes nach den Anweisungen des Herstellers montiert ist, und muss sicherstellen, dass der Träger fest und sicher sitzt (siehe auch Ziffer 6). Die Kundschaft ist verpflichtet, sämtliche Verschraubungen nach den ersten 50 gefahrenen Kilometern sowie danach in regelmäßigen Abständen und vor jeder längeren Fahrt auf festen Sitz zu prüfen.
5.4 Verspätete Rückgabe: Erfolgt die Rückgabe verspätet, schuldet die Kundschaft für jeden angefangenen Tag der Verspätung den vollen Tagesmietpreis. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Anbieters, insbesondere wegen Mietausfalls gegenüber Nachmietern, bleiben unberührt.
5.5 Der Kundschaft bleibt in den Fällen der Ziffer 5.4 ausdrücklich der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
6. Pflichten der Kundschaft (Dachlast & Dachträger)
6.1 Die Kundschaft stellt eigenverantwortlich sicher, dass das verwendete Fahrzeug sowie die verwendeten Dachträger die erforderliche dynamische Dachlast tragen. Sie beträgt beim Roof Space 2 mindestens 75 kg und beim Roof Space 4 mindestens 100 kg. Dachträger und Zelt zusammen müssen unterhalb der vom Fahrzeughersteller zugelassenen Dachlast bleiben. Maßgeblich sind die Herstellerangaben von Fahrzeug und Dachträger; der Wert für das Fahrzeug steht in der Betriebsanleitung und ist im Fahrzeugschein in aller Regel nicht angegeben. Ist die erforderliche Dachlast nicht gegeben, kann die Mietsache nicht übergeben werden.
6.2 Der Anbieter vermietet keine Dachträger; die Beschaffung und die Montage des Dachträgers vor der Zeltmontage obliegen der Kundschaft (Ziffer 5.3). Für Schäden am Fahrzeug oder an den Dachträgern, die auf Überlastung, Materialfehler oder unsachgemäße Montage der kundeneigenen Ausrüstung zurückzuführen sind, haftet der Anbieter nicht.
6.3 Die Kundschaft ist verpflichtet, die Mietsache sachgemäß zu behandeln, vor Rückgabe vollständig zu trocknen und die Bedienungs- und Sicherheitshinweise des Herstellers zu beachten. Insbesondere darf das Zelt nicht in feuchtem Zustand über längere Zeit eingeklappt gelagert werden.
6.4 Während der Fahrt darf sich niemand im Dachzelt aufhalten. Die vom Hersteller angegebene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h darf nicht überschritten werden; maßgeblich sind im Übrigen die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Fahrzeug und Dachträger. Die durch das montierte Dachzelt veränderte Fahrzeughöhe ist von der Kundschaft eigenständig zu ermitteln und zu beachten – insbesondere bei Einfahrten, Parkhäusern, Schranken und Unterführungen.
6.5 Voraussetzungen am Montagetag: Die Kundschaft stellt sicher, dass am vereinbarten Montagetermin alle Voraussetzungen für die Montage vorliegen – insbesondere ein für Fahrzeug und Dachzelt geeigneter, nach Herstellerangaben montierter Dachträger sowie eine ausreichende zulässige Dachlast (Ziffern 6.1 und 6.2). Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder ist die Montage aus anderen Gründen, die in der Sphäre der Kundschaft liegen, nicht möglich, ist der Anbieter berechtigt, die Montage abzulehnen. Der Anbieter schuldet in diesem Fall weder Nachbesserung noch Ersatzbeschaffung. Die Pflicht zur Zahlung des Mietpreises bleibt bestehen (§ 537 Abs. 1 BGB); der Anbieter lässt sich ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung des Zeitraums anrechnen. Die Ziffern 9.3 und 9.4 gelten entsprechend.
7. Haftung der Kundschaft bei Schaden, Diebstahl oder Verlust
7.1 Beschädigung: Die Kundschaft haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit entstehen (z. B. Risse im Stoff, verbogene Gestänge, Brandlöcher, Schimmelbildung durch feuchtes Einklappen), soweit sie diese zu vertreten hat. Die Kundschaft trägt die Beweislast dafür, dass sie einen während der Mietzeit eingetretenen Schaden nicht zu vertreten hat.
7.2 Der Umfang der Haftung bemisst sich nach den Reparaturkosten bzw. – bei wirtschaftlichem Totalschaden – nach dem Zeitwert der Mietsache. Ein Abzug „neu für alt“ ist zu berücksichtigen.
7.3 Diebstahl und Totalverlust: Bei Diebstahl oder Totalverlust der Mietsache haftet die Kundschaft in Höhe des Zeitwerts, soweit sie den Verlust zu vertreten hat, insbesondere weil sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zur Sicherung der Mietsache verletzt hat. Der Kundschaft bleibt der Nachweis unbenommen, dass sie den Verlust nicht zu vertreten hat.
7.4 Meldepflicht: Unfälle, Diebstahl, Vandalismus oder sonstige Schadensereignisse sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl und Vandalismus ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Anbieter eine Kopie der Anzeige zu übermitteln.
7.5 Die Kaution kann auf Ansprüche nach dieser Ziffer angerechnet werden. Übersteigt der Schaden die Kaution, bleibt der darüber hinausgehende Anspruch bestehen.
8. Haftung des Anbieters und Versicherung
8.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundschaft regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
8.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
8.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
8.6 Der Anbieter unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die bei der vom Anbieter durchgeführten Montage des Dachzeltes entstehen.
8.7 Die Mietsache selbst ist während der Mietzeit nicht gegen Diebstahl, Beschädigung oder Totalverlust versichert. Die Haftung der Kundschaft richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach Ziffer 7.
8.8 Der Anbieter empfiehlt, vor der Anmietung zu prüfen, ob die eigene Privathaftpflichtversicherung Schäden an gemieteten beweglichen Sachen einschließt. Viele Verträge tun das, manche nicht.
9. Stornierung durch die Kundschaft
9.1 Stornierungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an moin@dachzelt2go.de). Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Anbieter.
9.2 Es gelten folgende Stornogebühren, bezogen auf den vereinbarten Mietpreis ohne die Service- und Reinigungspauschale nach Ziffer 4.4. Die Pauschale wird bei einer Stornierung in voller Höhe erstattet, da die darin enthaltenen Leistungen nicht erbracht werden.
- 14 Tage oder mehr vor Mietbeginn: kostenfrei
- 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 25 %
- 6 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50 %
- weniger als 3 Tage vor Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen: 90 %
9.3 Der Kundschaft bleibt ausdrücklich der Nachweis unbenommen, dass dem Anbieter überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Stornogebühr entsprechend.
9.4 Der Anbieter wird sich um eine anderweitige Vermietung für den stornierten Zeitraum bemühen. Gelingt dies, reduziert sich die Stornogebühr um die dadurch erzielten Einnahmen.
10. Stornierung durch den Anbieter / Nichtverfügbarkeit
10.1 Kann der Anbieter die Mietsache aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. Beschädigung durch einen Vormieter, Diebstahl), nicht bereitstellen, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich und vollständig erstattet.
10.2 Der Anbieter wird sich bemühen, ein gleichwertiges Ersatzmodell anzubieten. Weitergehende Ansprüche der Kundschaft richten sich nach Ziffer 8.
11. Widerrufsrecht
11.1 Der Anbieter geht davon aus, dass bei Verträgen über die Vermietung von Campingausrüstung mit festem Bereitstellungstermin ein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht besteht (Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei denen ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist).
11.2 Unabhängig von der rechtlichen Einordnung nach Ziffer 11.1 räumt der Anbieter Verbrauchern vertraglich ein Lösungsrecht nach Maßgabe der Stornierungsbedingungen in Ziffer 9 ein.
12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung des Anbieters.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts gewährte Schutz nicht entzogen wird.
13.2 Ist die Kundschaft Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
13.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.